Die Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design ist fester Bestandteil der Mittelstandsförderung des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, sowohl herausragend gestaltete Produkte und Dienstleistungen als auch überzeugendes Kommunikationsdesign öffentlich zu würdigen sowie die Leistungsfähigkeit von Design aufzuzeigen. Das Motto des diesjährigen Wettbewerbes unterstreicht den Stellenwert von Design im Kontext zu Innovation und anderen Branchen. Mit der Organisation und Durchführung des Preises ist die SUBdesign GmbH Dresden beauftragt.
Vergeben werden Nominierungen, Preise und Anerkennungen. Die Einreichungen und Bewertungen erfolgen getrennt in den Kategorien Produkt-, Kommunikations- und Nachwuchsdesign. Der fortschreitenden Digitalisierung und Multimedia-Kommunikation soll mit dem Sonderpreis "Apps – mobile neue Medien" entsprochen werden.
Als Preisgeld stehen insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Die Preise für die jeweils Erstplatzierten in den Kategorien Produktdesign und Kommunikationsdesign sind mit je 10.000 Euro dotiert. Die Auszeichnung geht zu gleichen Teilen an Hersteller und Designer.
Zudem erhalten die Sieger in den jeweiligen Kategorien eine von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen eigens für den Wettbewerb gestaltete und mit freundlicher Unterstützung zur Verfügung gestellte Plastik.
Der Sächsische Staatspreis für Design 2014 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der aktuell gültigen KMU Definition) als Auftraggeber sowie an Designerinnen und Designer, Designbüros und Agenturen. In der Kategorie Nachwuchsdesign gelten für die Bewerber spezielle Voraussetzungen.
Es sind folgende Grundsätze bindend:
Bewerben können sich
Zugelassen sind Gestaltungsentwürfe/Protoptypen aller für den Sächsischen Staatspreis für Design im Bereich Produktdesign definierten Kategorien.
Gesucht werden herausragende und wegweisende Umsetzungen von mobilen Applikationen, sogenannten Apps, die im Bereich von Mobilgeräten - Smartphones und Tablet-Computern - innovative und/oder herausragende Funktionen, Benutzerführung bzw. Nutzervorteile bieten. Der Sonderpreis soll die innovativsten und gestalterisch am besten umgesetzten Apps würdigen und prämieren.
Bewerben können sich Designer, Programmierer und/oder Hersteller/Anbieter aus Sachsen.
Die App sollte nach dem 31.8.2012 auf den Markt gekommen sein. Die App kann sowohl auf Endkunden als auch auf reine Businessanwendungen ausgerichtet sein. Die Apps müssen funktionstüchtig und aktuell für den Anwender über einen der gängigen Onlineshops verfügbar sein (kostenpflichtig oder kostenlos).
In die Jury sind durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr berufen:
Bauhaus-Universität, Lehrstuhl Produkt-Design, Weimar
Designjournalistin, Hamburg
Creative Consultant für Unternehmen und Creative Director für Agenturen, Hamburg
Projektleitung Munich Creative Business Week (MCBW), bayern design GmbH
Leiter Produktlinienmanagement Design LG BMW Group, München
Managing Director Porsche Design GmbH, Zell am See
Zentrum für Technisches Design der TU Dresden
Geschäftsführer Deutsche Werkstätten Hellerau
Es gelten die Kriterien der Kategorie "Produktdesign"
Aufgrund der Tatsache, dass die Bedeutung und die Gewichtung der Bewertungskriterien abhängig sind von der Art und Funktion der jeweils zu beurteilenden Gestaltungsleistung, werden für die einzelnen Bereiche die Maßstäbe unterschiedlich angelegt. Dabei bleibt es der Jury überlassen, diese Kriterien zu akzentuieren bzw. zu erweitern, wobei die Gesamtkonzeption besonderes Gewicht erhält.
Die Jury entscheidet in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren über die Auszeichnungen. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige zur Klärung von Fragen der Funktion, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit hinzuziehen. Die Sachverständigen besitzen dabei ausschließlich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.
Die Nominierungen werden im Vorfeld der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben. Die ausgewählten Unternehmen und beteiligten Designer-/innen erhalten eine Nominierungsurkunde übersandt. Sie dürfen künftig das Label "Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2014" für eigene Werbe- und Marktaktivitäten nutzen.
Die Preisträger und Anerkennungen werden aus dem Kreis der nominierten Produkte ermittelt. Die Entscheidung zu den Preisträgern und Anerkennungen wird bei der Preisverleihung im Rahmen der Designers‘ Open 2014 in Leipzig durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekannt gegeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wird einem eingereichten Objekt eine Nominierung bzw. Designauszeichnung zugesprochen, so ist der Teilnehmer (sowohl der Hersteller wie auch der Designer) berechtigt, diese Auszeichnung im Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Nominierung und Auszeichnung verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege bzw. Weiterentwicklung verändert wird.
Die mit dem Sächsischen Staatspreis für Design 2014 ausgezeichneten Objekte, Preisträger des Sonderpreises sowie die Nominierungen werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Gleichzeitig werden diese in einem Katalog dokumentiert und sind Bestandteil einer Internetpräsentation.
Das Wettbewerbsverfahren umfasst:
Bewerbungen in elektronischer Form sind unter: www.design-in-sachsen.de möglich.
Sofern die Bewerbung in Papierform erfolgt, sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich bei einem der nachfolgenden Partner einzureichen:
SUBdesign GmbH
Andrej Krabbe
Görlitzer Straße 16, 01099 Dresden
Tel.: 0351/81184-0
Fax: 0351/81184-50
E-mail: info@subdesign.net
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Bernhard Klose
Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371/ 6900-1231
Fax: 0371/6900-191231
E-Mail: klose@chemnitz.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Dresden
Dr. Peter Baumann
Langer Weg 4, 01239 Dresden
Tel.: 0351/ 2802-127
Fax: 0351/2802-7127
E-Mail: baumann@dresden.ihk.de
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Bernd Müller
Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Tel.: 0341/1267-1273
Fax: 0341/1267-1423
E-Mail: mueller@leipzig.ihk.de
Handwerkskammer Chemnitz
Andrea D`Alessandro
Limbacher Straße. 195, 09116 Chemnitz
Tel.: 03 71/ 5364-203
Fax: 03 71/ 5364-223
E-Mail: a.dalessandro@hwk-chemnitz.de
Handwerkskammer Dresden
Ulrich Goedecke
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Tel.: 0351/ 4640-505
Fax: 0351/ 4640-34 505
E-Mail: ulrich.goedecke@hwk-dresden.de
Handwerkskammer zu Leipzig
Emily Butter
Dresdner Straße. 11/13, 04103 Leipzig
Tel.: 0341/2188-323
Fax: 0341/2188-249
E-Mail: butter.e@hwk-leipzig.de
Wir gestalten Dresden
Branchenverband der Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.
Die Bewerbung ist erfolgt, sobald die kompletten Bewerbungsunterlagen bei einer der genannten Stellen oder bei der für online-Bewerbungen genannten Adresse nach Maßgabe dieser Ausschreibung (Punkt 8) ordnungsgemäß vorliegen.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Für die Bewerbung sind der ausgefüllte Bewerbungsbogen, eine Kurzbeschreibung und visuelle Dokumentation des Bewerbungsgegenstandes erforderlich.
Gesonderte Darstellungsmittel (z.B. Video) können mit SUBdesign abgestimmt werden. Im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign werden nur gedruckte bzw. bereits in der Öffentlichkeit nachweisbar wirksam gewordene Arbeiten zugelassen. Originalentwürfe werden nicht bewertet.
Produkte, die ganz oder teilweise aus erklärungsbedürftiger Software bestehen, sind so einzureichen, dass sie für die Jury per Browser online oder lokal auf einem Rechner zugänglich sind (CD-ROM, Datei). Sie werden bei Bedarf nach Terminvereinbarung vom Teilnehmer am Tag der Jurysitzung präsentiert. Jegliches technisches Equipment hierfür ist vom Teilnehmer zu stellen.
Für den Sonderpreis "Apps – mobile neue Medien" sind der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen mit fünf aussagekräftigen Bildern und/oder Video zur Gestaltung und Funktion der App sowie einer kurzen Erläuterung der Funktion, der Vorteile, der Abgrenzung und der Umsetzung der App sowie der Link zur verfügbaren App einzureichen.
Zur Jurysitzung ist die Bereitstellung der App für einen Nutzer in einer aktuellen Version von Android (ab 4.1.), Windows RT und/oder Apple iOS (ab 6.0) zwingend erforderlich.
Die Wettbewerbsobjekte sind durch die Bewerber nach Maßgabe dieser Ausschreibung form- und fristgerecht im Vorfeld der Jurysitzung anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt in direkter Absprache mit SUBdesign. Ort der Anlieferung ist Dresden. Die genaue Adresse sowie der exakte Zeitpunkt werden durch SUBdesign mitgeteilt.
Objekte, die ein bestimmtes Volumen (2 m3) bzw. Gewicht (100 kg) überschreiten und aus dem Grunde nicht angeliefert bzw. aufgebaut werden können, sind nach Absprache mit SUBdesign als Modell oder als Großfotos (mehrere Ansichten, die eine Beurteilung ermöglichen) zu präsentieren.
Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Objekte einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden. Sie erklären sich bereit, die Objekte und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen.
Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.
Gebühren für die Teilnahme am Wettbewerb werden nicht erhoben. Standgebühren für die Präsentation der Wettbewerbsobjekte anlässlich der Jurysitzung und Preisverleihung fallen nicht an.
Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Fotos, CDs verbleiben auch nach Beendigung des Wettbewerbs beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Eine Rücksendung der Unterlagen an den Bewerber erfolgt lediglich auf schriftliche Anforderung.
Die Kosten für den An- und Rücktransport der Wettbewerbsobjekte sowie die Haftung für dabei aufgetretene Transportschäden übernimmt der Wettbewerbsteilnehmer. Er sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Auch für Beschädigungen und Verlust eines Objektes nach Einsendung und insbesondere bei Ausstellungen haftet der Veranstalter nicht. Aufgrund dessen wird den Teilnehmern empfohlen, ihre Objekte entsprechend zu versichern.
Abholtermine der eingereichten Produkte sind mit SUBdesign zu vereinbaren. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholungstermine für die Wettbewerbsobjekte werden dem Wettbewerber die entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok